Während der Mietzeit muss eine Kaution von € 1.200,- hinterlegt werden.
Bei Buchung der
Selbstbeteiligungs - Reduzierung ist während der Mietzeit eine reduzierte Kaution von € 500,- zu hinterlegen.
Nach ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeuges, wird dieser Betrag zurückerstattet.
Übergaben und Rücknahmen der Fahrzeuge erfolgen an Werktagen, frühestens 08:30 Uhr und spätestens 16:00 Uhr. Die genauen Zeiten werden auf dem Mietvertrag individuell vereinbart und sind bindend. Bei
verspäteteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir pro Stunde € 90,- nach.
Samstags, Sonn- und Feiertags machen wir keine Übergaben und Rücknahmen.
Bei Abschluss des Mietvertrages, jedoch spätestens 10 Tage danach, sind 25 % des Mietbetrages, jedoch mindestens € 300,- als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Abreise per Überweisung
beim Vermieter eingegangen sein.
Die Mietpreise schließen ein:
Reservierungen sind nach dem Eingang der Anzahlung verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist von 10 Tagen ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:
Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 21 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit einem Jahr besitzen.
Die Mietfahrzeuge sind technisch in einwandfreiem und gewartetem Zustand. Optische Beeinträchtigungen an den Mietfahrzeugen sind nicht auszuschließen und kein Grund zur Reklamation. Sollte durch Unfall oder aus
sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug ausfallen, behält sich der Vermieter vor, ein ähnliches Ersatzfahrzeug bereitzustellen.
Auslandsfahrten sind in die meisten europäischen Länder möglich. Reisen in außereuropäische Länder schließt der Vermieter aus. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell verboten.
Mautgebühren sind generell vom Mieter zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, die über den Mieter erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzverordnung zu verarbeiten (z.B. bei Verkehrsverstößen). Dies
beinhaltet auch die Weitergabe der Daten an Inkassobüros sowie Anwälte um offene Bußgelder oder Mautgebühren einzufordern, welche durch den Mieter entstanden sind.
Die Übergabe-/ Servicepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeuges, die Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme und Aussenendreinigung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Das Fahrzeug wird sauber übergeben und sauber zurückgenommen. Falls bei Rückgabe des Fahrzeuges eine Nachreinigung vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren erhoben:
Bei starker Verschmutzung wird der entsprechende Zeitaufwand abgerechnet.
Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten!
(bei Zuwiderhandlung werden mindestens € 200,- der Kaution einbehalten)
Das Mitnehmen von Haustieren ist meldepflichtig und nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt!
* Schausonntag von März bis Oktober. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten keine Beratung und kein Verkauf.